Nachwort

Beim Lesen der Schriftstücke aus der Zeit der Hexenverfolgung (Protokolle, Mandate, Tagebücher, Predigten, Gesetze, Kassiber, Briefe, Hexenzettel, Flugblätter, Hexenzeitungen usw.) und beim Überdenken des Gelesenen komme ich für Franken zu folgenden Ergebnissen:

 

1. Die Hexenverfolgung war kein unbegreifliches „Phänomen“, das in „Wellen“, wie manche meinen, um sich griff und dem die Menschen „leider“(!?) tatenlos ausgeliefert waren. Sie war auch nicht einer Klimaveränderung geschuldet, wie seit Neuestem gemutmaßt wird, denn Monate oder Jahre lange Kälte, Regen oder Dürre, auch „kleine Eiszeit“ genannt, galten nicht als Hexenwerk. Dies galt eher als Strafe Gottes und wurde mit Fasten, Beten und Selbstkasteiungen bekämpft! Die Hexenverfolgung war von Menschen gemacht und wurde von Menschen erlitten.

 

2. Den Tätern ging es weniger um die Ausrottung der Zauberei oder des rückschrittlichen Aberglaubens wie einige vorgaben oder Forscher in der Zeit der Aufklärung vermuteten. Der Reliquien- und Wunderglaube war und ist bei Katholiken weit verbreitet. Viele unternahmen zur Rettung ihres Seelenheils beschwerliche Wallfahrten zu neu gegründeten oder wieder belebten Gnadenbildern und bezahlten Messen zur Linderung der Leiden Verstorbener im Fegefeuer. Bis heute fördert die katholische Geistlichkeit Wunderglauben und Reliquienverehrung und erteilt Ablass. Nach wie vor wird Abwehrzauber mit allerlei geweihtem Dingen wie Wachs, Kräutern, mit Wasser und Weihrauch praktiziert. Dies verachteten die Protestanten als „papistisches Teufelswerk“.

Hingegen wird deutlich, dass geistliche und weltliche Landesherren mit den grausamen Prozessen gegen vermeintliche Satanshelfer und mit ihrer öffentlichen Hinrichtung Jahrhunderte lang Angst und Schrecken verbreiteten und ihre absolute Macht festigten. Aufmüpfige und „Rebellen“ waren in ihren Herrschaftsgebieten nach dieser Zeit verstummt.

 

3. Die Massenhinrichtungen brachten Geld, viel Geld. Besonders die drei Fürstbistümer Frankens wurden in dieser Zeit unermesslich reich. Selbstverständlich kosteten die Prozesse auch etwas. Die Gebühren für die Richter, Scharfrichter, Gefängniswärter, für Verpflegung und dergleichen wurden den Angehörigen in Rechnung gestellt. Einige Rechnungen sind vorhanden. Das Vermögen der als Hexen oder als Ketzer Hingerichteten, wie auch der Lutheraner, die vertrieben oder geflohen waren, wurde beschlagnahmt und dem Landesherren einverleibt. [2]

 

4. Zu den Serienprozessen mit Hunderten von Hinrichtungen in Franken kam es, weil fanatische Hexenjäger ihren Nachbarn drohten, die dort wohnenden Hexen öffentlich auszuschreien. So drohte der katholische Ordenskomtur von Ellingen den Ratsherren der Reichsstadt Weißenburg, der Fürstbischof von Bamberg den Ratsherren von Nürnberg. Die Ausweitung eines Verfahrens auf zahlreiche Mitangeklagte kam vielen Herrschern nicht ungelegen. Das belegen die Prozessprotokolle. Peinlich genau wurde unter der Folter nach weiteren Hexen und Hexenmeistern gefragt und dann wurden die Genannten sogleich festgenommen und unter der Folter verhört.

 

5. Die Täter sind namentlich bekannt.

In Franken waren es die Fürstbischöfe:

  • Julius Echter von Mespelbrunn (1573 – 1617),
  • Neythart von Thüngen (1593 – 1598),
  • Johann Gottfried von Aschhausen (1617 – 1628),
  • Johann Christoph von Westerstetten (1617 – 1630),
  • Johann Georg I. Fuchs von Dornheim (1624 – 1633)
  • und Philip Adolph von Ehrenburg (1623 – 1637).

Außerdem:

  • der Landkomtur des Deutschen Ordens Volpert von Schwallbach (1566 – 1622) mit seinem Vorgesetzten, dem Hochmeister Erzherzog von Österreich,
  • der Markgraf Georg Friedrich (1556 – 1603),
  • der Fürst Kasimir von Coburg (1596 – 1633),
  • sowie einige Grafen, Landgrafen und Herren der Ritterschaften.

 

Als Helfer wirkten:

  • die Richter,
  • die Schreiber,
  • die Folterer (Nachrichter)
  • und die Scharfrichter.

 

Alle Täter waren Männer.

 

Die Opfer waren mehrheitlich Frauen, Mütter, Töchter, Schwiegermütter, zahlreiche ungenannte Frauen, [3] sowie Männer, die beim Sabbattreffen gesehen wurden, Pfeifer, Ehemänner der Hexen, zuletzt auch Männer der „städtischen Elite“ [4] und Kinder.

 

Die Angeklagten erhielten keinen Rechtsbeistand, denn ein Verteidiger musste vom Gerichtsvorsitzenden genehmigt werden. Das wurde zumeist abgelehnt. Frauen hatten kein eigenes Zeugnisrecht und ihrer Aussage wurde wenig Wahrheit beigemessen.

 

6. Die Prozessverfahren in protestantischen Herrschaften unterschieden sich von denen in katholischen. Die Rechtsgelehrten in den freien Reichsstädten hielten sich streng an das kaiserlichen Recht, die Carolina. Nicht alle Angeklagten wurden mit dem Tode bestraft, es gab auch Körperstrafen und Landesverweis. Hingegen ließen katholische Hexenkommissäre wiederholt und erbarmungslos foltern. Die Nachrichter hatten offenbar freie Hand und die Richter interessierte lediglich die schriftlich vorliegende Urgicht als Voraussetzung für das Todesurteil. Für Richter, Folterer und Scharfrichter waren die Prozesse lukrativ. In der frühen Zeit wurde Schadenszauber gestanden und später vor allem Teufelspakt, Teufelstaufe oder/und Gotteslästerung.

 

7. In Franken sind Forderungen der Bürger oder des „Pöbels“ nach strenger Bestrafung der Hexen nicht bekannt. Die mächtigen Herren brauchten sich dem Begehren des Pöbels nicht zu beugen, denn ihnen gehorchten genügend bewaffnete Kriegsknechte. Hingegen wurden dem einfachen Volk auf dem Land und in der Stadt grausliche Geschichten vom Auffliegen, Sabbattreffen, Wettermachen, Kinder töten usw. erzählt oder sie hörten diese beim Verlesen der Urgicht vor der Hinrichtung. Auch Hexenzeitungen und Flugblätter waren geeignet, Angst zu verbreiten.

Schwieriger war es wohl, die „Gebildeten“ in den Städten, die Humanisten und die weit gereisten Handelsherren zu beeinflussen. Sie waren nach der Reformation zunehmend aufmüpfig und forderten mehr Freiheiten.

 

8. Zahlreiche Gegner einer unmäßigen Folter in den Hexenprozessen erhoben Einspruch. Mediziner, Theologen und Juristen meldeten sich zu Wort: Hermann Löher, Hermann Wilken, Johann Fichard, Johann Georg Gödelmann, Johann Matthäus Meyfart (Coburg), Johann Weyer, Wilhelm Friedrich Lutz (Nördlingen), Anton Prätorius (Unna) und andere. Der Domprediger und Jesuit Joachim Megglin predigte in Eichstätt gegen die unmäßigen Verfolgungen. Die Cautio Criminalis des Jesuiten Friedrich Spee erschien anonym erst 1630 in Trier, als in Franken der Höhepunkt der Prozesse bereits überschritten war. Ob dieses Buch hier weit verbreitet war, ist fraglich! In Bamberg beendete das Eingreifen des Reichshofrates [5] 1630 die schlimmsten Willkürprozesse des Fürstbischof Fuchs von Dornheim und seines Hasspredigers Förner.

 

 

 


Quellen dieser Seite:

[1]   „Wer auch immer etwas anderes glaubt, ist eine Hexe, und wer eine Hexe ist, ist ein Ketzer und ein Verbündeter des Teufels“ (zit. nach: Voss, 1994, S. 27) ..

[2]   Gehm, 2000.

[3]   In Franken wurden in zahlreichen Orten nur Frauen als Hexen hingerichtet und verbrannt. So in Ellingen. Männer wurden zumeist wegen anderer Delikte geköpft. Prozentzahlen verfälschen das Bild.

[4]   Voltmer, 2011.

[5]   Britta Gehm, 2000, S. 213-265.
[6]   Ursula Vaupel danke ich für die Redaktion der Texte in der Website.