Windsheim
In der Reichsstadt Windsheim gehörten die Richter (genannt Pfandherren) zum Rat der Stadt, die mit dem Bürgermeister zusammen zunächst die gütliche Befragung der als Hexen Verdächtigten durchführten und eine Niederschrift anfertigen ließen. Diese wurde dem inneren Rat vorgelegt, der dann die peinliche Befragung, die Folter, anordnete. Ähnlich war dies Verfahren auch in der Reichsstadt Nürnberg.
Es wurden in Windsheim vier Bürger als Schöffen hinzugezogen. Das Todesurteil sprachen die Ratsherren gemeinsam aus, wenn ein Geständnis vorlag. Alle der Hexerei Angeklagten, hier waren es soweit bekannt lediglich Frauen, wurden gefoltert. Der mehrfach besagte einzige Mann, Leonhard Bley, wurde nicht verhaftet. Das Urteil, nicht das Geständnis wurde bei einer besonderen Zeremonie vor der Hinrichtung öffentlich vorgelesen.
Als Schöffen wurden die Ratsherren Georg Hagen, Martin Heckner, Johann Stellwagg und Johann Hoffmann zum Verfahren hinzu gezogen. Sie bekannten alle bei jeder zum Tode verurteilten Frau öffentlich ihre Zustimmung. Danach führte der Nachrichter oder Henker an der Hainserwasen die Hinrichtung durch. Für die als Hexen Angeklagten wurde vom Windsheimer Rat ein besonderer Henker aus Buchheim im Odenwald angefordert.
Die Prozessakten sind unvollständig. Es sind die Ratsverlässe vorhanden, also die Niederschriften über die Sitzungen des Rates, nicht aber die Verhörprotokolle, wie dies bei zahlreichen – vor allem zu Beginn des 17. Jahrhunderts geführten Prozesse anderswo der Fall ist.
Die Anna Leicht wurde mehrfach unter der Folter befragt, sie gestand und widerrief mehrfach und dennoch wurde sie weitergefoltert, um weitere Besagungen oder todeswürdige Verbrechen zu erhalten.
Alle Frauen bekundeten nach der Folter das, was die Ratsherren für ein rechtmäßiges Todesurteil benötigten: Teufelsbuhlschaft, Auffliegen, Teufelstaufe, Schadenszauber und Verunglimpfung des Abendmahls. Vermutlich ersehnten sie ein Ende ihrer Qualen.
In Windsheim wurden Hausdurchsuchungen bei den als der Hexerei Angeklagten durchgeführt, um Beweismittel für das verbotenen Zaubern zu erhalten. So wurde bei der Glaserin Barbara ein verdächtiges “Bündlein und Pulver gefunden”. Sie soll in “des jungen Naglers Bett Haare und Pulver gesteckt haben”.
Auch im Hause der 60 Jahre alten Witwe Margaretha von Krantz wurden allerlei verdächtige Pulver und Kräuter gefunden. Das Gericht versuchte einen Nachweis für die Zauberei zu erbringen, wie es die CCC verlangte.
Die drei der Trutterei Verdächtigten Maria Kaiser, die Lauerin und die Ströhlein wurden, weil sie nicht gestanden hatten, der Stadt verwiesen.
Die Vorgänge der Hexenprozesse in der Reichsstadt Windsheim zeigen, dass sich die Streitigkeiten zwischen der protestantischen Reichsstadt Weißenburg und der katholischen Komturei Ellingen bei diesen Prozessen auswirkten. Der Komtur aus Virnsberg drohte den Windsheimer Ratsherren am 20. Juli 1596 damit, die Liste der in den Prozessen in Ellingen genannten Frauen, die in dem Herrschaftsbereich der Windsbacher wohnten, öffentlich vorzulesen. und bekannt zu machen.
Er bat darum, ihm mitzuteilen, ob etwa auch Untertanen von ihm durch die Windsheimer Hexen besagt worden seien. Er wünschte, die Geständnisse zugestellt zu erhalten. Gegenseitige Verdächtigungen und Beschuldigungen der benachbarten Herrschaften werden hier, wie auch in Ellingen und Weißenburg deutlich. Weiteres ist nicht bekannt.
Chronik der Ereignisse
16. Juli 1596 |
5 Frauen als Hexen hingerichtet, es waren: Anna Leichtin, Anna Schottin, Barbara Bleyin, Barbara Kegetin und Catharina Menlin |
20. Aug. 1596 |
7 Frauen wegen Hexerei hingerichtet, es waren: Ursula Luntzin, Margaretha Kräntzin, Margaretha Strämpfin, ihre Tochter Margaretha Ickelheimerin, Barbara Sprinzin, Anna Lechnerin und Anna Buhlingin |
10. Nov. 1596 |
Selbstmord der Siberin. Sie hat sich mit dem Messer des Wächters erstochen. Der unachtsame Wächter Vöglein mußte die Stadt verlassen. Der Leichnam der Siberin wurde unter dem Galgen begraben. |
19. Nov. 1596 |
8 Frauen werden als Hexen hingerichtet, teilweise lebendig verbrannt. Es waren: Margaretha Gerberin, Helene Burkin, die alt Lenhart Hiserin, Cordula Knöllin, Christina Windsheimerin, Ursula Röschin von Külsheim, Elisabeth Merserin. Von zwei der Frauen ist bekannt, daß ihre Verwandten um ihre Begnadigung gebeten haben. Diese zwei Frauen wurden gnadenhalber mit dem Schwert hingerichtet. Ihre Leichen wurden alle verbrannt. |
16. Nov. 1596 |
Hat sich Hanß Kleein im Turm erhängt und ist danach verbrannt worden. |
10. Dez. 1596 |
Es wurde als Hexe hingerichtet: Barbara Joha. Die alte Thorschneiderin, weil sie nicht gestanden hatte, wurde ins Gefängnis gesetzt und im Jahr 1600 wiederum mehrfach peinlich verhört. Auf Klagen des Sohnes beim Reichskammergericht entschied dieses, sie sofort freizulassen. |
29. April 1597 |
Ein Söhnlein des Pauh Kegets “von Truthengespenst verdorben worden” und gestorben. |
26. Juli 1597 |
Die Tochter der Anna Jordanin, Barbara Kuntsnagels, Hausfrau, erhängte sich im Turm. Ihre Leiche wurde verbrannt. |
22. Aug. 1597 |
Anna Jordanin, die Bübin genannt, aus Wibelßheim, als Trut verbrannt. |
2. April 1600 |
gehorchte der Rat widerwillig der Verfügung des Reichskammergerichts und wies die als Hexe angeklagte alte Thorschneiderin aus der Stadt. |
Drei weitere verdächtigte Frauen wurden der Stadt verwiesen.
Insgesamt werden im Sterberegister der Stadt Windsheim 23 Weibspersonen genannt,
„welche als Truten und Unholden verbrannt und umkommen sind“.
Das Schicksal der Barbara Sprinzin, Türmersfrau, 46 Jahre alt
Sie wird am 31. Juli 1596 von zwei Richtern, dem Bürgermeister und dem Stadtschreiber, gütlich befragt. Warum sie verhaftet wurde und was ihr vorgeworfen wurde, ist nicht überliefert.
Sie sei von der Schneiderin als Drut gescholten wurden. Sie leugnet und streitet bei Christus ab, daß sie ein Drut sei. Sie lacht dabei. Sie wird beschuldigt, sie habe “auf dem Wäselein den Säuen der Bossin Pulver gestreut, wovon diese erlähmt”. Ob sie fahren könne (gemeint ist Auffahren zum Sabbattreffen der Hexen). Sie lacht darüber und leugnet wiederum.
Sie wird mit der Ickelheimerin konfrontiert, die behauptet, sie gesehen zu haben, wie sie die Weinblüte habe verderben helfen. Sie bezeugt ebenfalls, die Sprinzin habe den Schweinen etwas gestreut, wovon diese erlähmt wären. Dasselbe bezeugt eine weitere Frau. [1]
Die Sprinzin leugnet alles.
Es folgt die peinliche Befragung. Sie wird aufgezogen, leugnet weiterhin, betet das Vaterunser und bittet, endlich heruntergelassen zu werden, um ein Geständnis zu machen. Sie gesteht, sie habe eine Anfechtung zum Selbstmord geträumt.
Das Geständnis genügt den Richtern nicht.
Sie wird wieder aufgezogen. Sie bittet nach einiger Zeit wiederum, für ein Geständnis herabgelassen zu werden. Sie erzählt wieder, wollüstige Träume gehabt zu haben (offenbar will sie die Hexenbeschuldigungen nicht gestehen).
Sie wird zum dritten mal aufgezogen und eine Stunde hängengelassen.
Sie will wiederum gestehen.
Nun gesteht sie alles, was man ihr vorhält: Teufelsbuhlschaft, Teufelstaufe, Ausfahren, Tänze auf der Gräf, wo sie “Wein getrunken und dazu Vögel, Eidechsen und Kröten gegessen habe”, weitere Treffen auf dem Petersberge und auf dem Hoheneck, sie nennt andere Frauen und sagt, der Schwarze habe ihr ein Pulver gegeben ...
Sie wird zum Tode als Hexe verurteilt. Am 20. August 1596 wird sie stranguliert und ihr Leichnam danach verbrannt, damit er nicht in geweihter Erde beerdigt werden kann. Die Sprinzin war eine tapfere Frau, die erst nach dreimaliger Folter gestand. [2]
Einnahmen der Stadt Windsheim
Für die Hinrichtung der Anna Shot | 50fl. |
Für die Hinrichtung der Menlein | 50fl. |
Für die Hinrichtung der Bleyin | 20fl. |
Für die Hinrichtung der Luntz | 100fl. |
Für die Hinrichtung der altem Stempferin | 200fl. |
ür die Hinrichtung der Ickelheimerin | 30fl. |
Für die Hinrichtung der Krantz | 100fl. |
Für die Hinrichtung der Buling | 20fl. |
Für die Hinrichtung der Hieserin | 50fl. |
weiterhin zahlten: | |
der Lorenz Morser |
100 fl. |
der Stephan Gerber | 150fl. |
der Martin Knoll | 20fl |
der Hans Linck | 10fl. |
der Hans Winsdheimer | 20fl. |
der Hans Joha | 100fl. |
Summe | 1.050fl. |
Eine beachtliche Summe, die weit die Unkosten der Hinrichtung überstiegen haben wird.
Quellen dieser Seite:
[1] Johann Bergdolt, Hexenprozesse in Windsheim, heimatliche Lesebogen für den Landkreis Uffenheim, He. IX, o. J.
[2] Christian Wilhelm Schirmer, zitiert in: Bayerische Annalen VII. Jg., Nr.1,1848