Fränkische Schweiz

(Herrschaftsbereiche: Bistum Bamberg, Reichsstadt Nürnberg, Markgrafschaft Ansbach- Bayreuth, eigene Ritterschaften, Deutschordenskommenden, Fürstentum Coburg)

 

Lange Zeit war überhaupt unbekannt, daß es auch in den Orten der Fränkischen Schweiz, sozusagen in seinen Herzgebieten, in Forchheim, in Ebermannstadt, in Waischenfeld und anderswo Anklagen und Verfolgungen von Zauberei und Hexerei gab. In einschlägiger Literatur wird kaum ein Fall erwähnt.

 

 

Gräfenberg

(Reichsstadt Nürnberg)  [1]

 

1576 wurde die Barb Schwartzkopf, Ehefrau von Lontz Schwartzkopf, wegen Zauberei in Gräfenberg eingezogen, das protestantisch war. Aus einem Schreiben an den Pfeger aus Nürnberg geht hervor, dass sie das Land verlassen mußte. Mit ihr zusammen wurde „ein junges Weiblein“ wegen Zauberei verhaftet. Weiteres ist nicht bekannt. [2]

 

1612 wurde Elisabeth Herolt, genannt Morner, wegen Zauberei zuerst inhaftiert und nach Verhör entschieden, dass ihr „das Land im Umkreis von 10 Meilen auf ewig verboten.“

An diesen beiden Fällen wird wiederum deutlich, dass die Protestanten zumeist im 16. Jahrhundert die der Zauberei Verdächtigten ausgewiesen haben.

 

 

Staffelstein

(Bistum Bamberg)
 

1613 wurde Kunz Ott von Wildenroth wegen Zauberei in Staffelstein verhaftet. Der Kastner, also ein Finanzbeamter berichtete, „dass ihm dieser Mensch vorkäme, als wenn er betört wäre.“ Er beichtete bei einem Geistlichen, dem P. Christoph Bär aus Bamberg, der offenbar großzügig verfuhr. Der Beschuldigte kommunizierte, sagte nichts mehr von Zauberei und wurde auf Urfehde entlassen. Mag sein, dass er dem neuen Glauben zugehörig war und mit der Kommunion, die als Zeichen der Rückgewinnung gedeutet wurde, sich vom schweren Vorwurf der Zauberei reinigen konnte. Weiter hören wir nichts von Kunz Ott.

 

1616 wurde die ledige Ottilia Übelin, Badmagd beim Bader Wolf Neukumb als Hexe verschrien. Sie sollte den Badknecht bezaubert haben. Da ihr offenbar nichts nachzuweisen war und sie wohl auch nicht in der Folter erpresst wurde, wurde sie nach Schwören der Urfehde, für immer aus Stadt und Land verbannt. Es ist vermerkt, dass sie protestantisch war (!).

 

Am 30. April 1617 soll die Frau des Totengräbers Endres Roßlaub einen „Knoten von Tüchlein und Menschenhaaren in das Grab des Schmieds Erhard Hamon aus Schönbrunn“ geworfen haben. Die inzwischen offenbar strengen, domkapitelischen Rechtsgelehrten Dr. Harser und Dr. Steiner ließen sie sogleich verhaften und unter der Folter verhören. Sie wurde nach ihrer Herkunft, nach ihrer Religion befragt und „was sie in dem Leinenknoten gehabt, von welchen Kleidern und Hemden sie die Lümplein genommen“. Viele weitere Fragen wurden ihr gestellt, die klar auf Teufelsbund, Abfall vom rechten Glauben und auf Sakramentsentheiligung abzielten. Das alles gestand sie dann unter den grausamen Folterqualen. Damit alles auch streng theologisch und rechtlig zugehe, wurden drei Geistliche aus Bamberg zum Verhör nach Staffelstein beordert. Die Roßlaubin wurde zum Tode verurteilt und für Geld gnadenhalber vor dem Verbrennen mit dem Schwert geköpft.

 

Gefangenschaft und Folter beliefen sich auf 144 fl.. Die Hinrichtung erfolgte am 15.7. 1617. Die anklagenden Juristen aus Bamberg waren ebenfalls Dr. Harser und Dr. Steiner. [3]

 

 

Waischenfeld

 

In den 8 – 10 dicken Malefizprotokollbüchern, die im Staatsarchiv Bamberg liegen, werden mehrere Fälle der Hexerei und Zauberei genannt, von denen einige in der Himmler-Kartei aufgenommen wurden. Sie konnten bisher nicht nachgeprüft werden, da das Quellenmaterial sehr umfangreich ist. Ein Auszugsbuch, das es einmal gegeben haben muß, war nicht mehr auffindbar. So kann ich nur in wenigen Stichworten berichten.

 

Drei Frauen wurden 1618, in dem Jahr, in dem auch in Bamberg die Verfolgungen zunahmen, in Waischenfeld, damals ein Marktstädtchen, wegen Hexerei vor Gericht gestellt.

Es waren Katharina Dürmann und ihre Tochter, sowie die Frau Lauer, die Lauerin, die Ehefrau des Hans Lauer, eines Rotgerbers.
 

Zuerst wurde offenbar die Katharina Dürmann, die Ehefrau des Pankraz Dürmann am 9. Juli 1618 wegen des Verdachtes der Hexerei verhaftet. Was man ihr zur Last legte, ist nicht bekannt, vielleicht hatte sie auch nur ein böser Nachbar oder eine neidische Konkurrentin angezeigt oder wie man damals sagte: „verschrien“. Sie wurde am 17. Juli gütlich befragt und leugnete alle ihr zur Last gelegten Taten. Daraufhin wurde der Vernehmungsbericht nach Bamberg geschickt, wo vom Klerus und den Hexenrichtern sogleich die Tortur („lentam torturam“ d.h. der Aufzug ) angeordnet wurde. Die Frau muß schrecklich gelitten haben, anscheinend beharrte sie aber auf ihrer Unschuld, denn es wird vermerkt, daß sie im Gefängnis verstarb. Hätte sie wegen der Schmerzen gestanden, so wäre sie zweifellos als Hexe hingerichtet worden. Die Vorwürfe sind ihr wohl abstrus vorgekommen oder sie war so aufgeklärt, daß sie an das Auffliegen mit der Teufelssalbe und an den Sexualakt mit dem Teufel nicht glauben wollte.

 

Jedenfalls wird besonders vermerkt, daß die Katharina Dürmann die „größte Marter mit lachendem Gesicht ertrug“. Sie tat das wohl auch ihrer Tochter zuliebe, die ebenfalls verhaftet worden war, und die gewiß bei einem Geständnis der Mutter ebenso gefoltert und als Hexe hingerichtet worden wäre. Denn es galt allgemein, dass Mütter ihre Töchter die Hexerei lehrten. Außerdem wäre die ganze Familie verfemt gewesen, wenn die Mutter als Hexe hingerichtet worden wäre.

 

So hat diese tapfere Frau und Heldin von Waischenfeld weiteres Unrecht zu vermeiden geholfen, indem sie nicht gestand, aber vermutlich mit in der Folter gebrochenen Gliedern unter unsäglichen Schmerzen im Gefängnis oftmals unter Ratten und Ungeziefer liegend in völliger Dunkelheit und ohne den Zuspruch eines Geistlichen und damit ohne Aussicht auf die ewige Seligkeit, verstarb oder zutreffender gesagt, verreckte.

Ihrer Tochter rettete sie damit das Leben.

 

Das Mädchen Dürmann, Tochter des Pankraz und der als Hexe verhafteten Katharina wurde wegen Hexerei am 9. 7. 1618 mit ihrer Mutter zusammen verhaftet. Sie wurde ebenso am 17. 7. 1618 gütlich befragt. Bamberg hatte am 23. 7. für beide Frauen bei Leugnen Tortur angeordnet. Der Ankläger war der Amtmann von Waischenfeld, der Malefizschreiber war Hr. Buchner. Anscheinend kam bei weiteren Verhören nichts weiter zutage, so daß der Vater am 4. Oktober 1618 um die Freilassung der Tochter gegen Kaution bat. Er war wohl nicht vermögend genug, um die Summe zu zahlen, denn ein Eberhard Burckhardt soll „übermäßig hohe Unkosten für beide“ begleichen. [4]

 

Als dritte Frau wurde in diesem Verfahren die Lauerin, des Hanss Lauer Eheweib, wegen Hexerei verhaftet und wohl ebenfalls gefoltert. Sie gestand nicht, so daß ihr Ehemann am 8. August um ihre Freilassung auf Kaution (Bürgschaft oder Sicherheit, daß die Angeklagte nicht flieht und sich dem Gericht zur Verfügung stellt) bitten konnte. Diese Bitte wurde abgeschlagen. Die Gefolterte ist wohl ebenfalls in der Haft an den Folgen der Folter gestorben, vermerkt ist noch, daß sie am 20. August 1618 krank war.

 

Lunrat Dötschel, gewesener Kastner soll für sie und für zwei weitere Frauen, gemeint sind die Dürmann Mutter und Tochter 106 fl 29 Pfennige als Haftsumm bezahlen, eine riesengroße Summe, wenn man bedenkt, dass zu der Zeit ein kleines Steinhaus etwa 100 – 200 Gulden kostete. So haben auch hier die Herren oder der Fiskus an dem Leiden der Angeklagten verdient. [5]

 

Mehrfach werden im Zusammenhang mit den Hexenverfolgungen für das Bistum Bamberg Summen wie 500 000 Gulden (fl.) [6] als Gewinn genannt.

 

Für das Jahr 1619 sind dann im Malefizprotokollbuch, das im Staatsarchiv Bamberg liegt, gleich mehrere „underschiedliche Hexerei halben eingelegene Persohnen“ für Waischenfeld eingetragen, für deren Unkosten für Gefangenschaft und Folter 182 fl. 7 Pfund verlangt wurden. Sie waren vom Kastner, also von dem Amtmann „beigegebenen,“ gehorsamswilligen Finanzbeamten zu Waischenfeld verklagt worden.

 

Solch ungenaue Angaben kommen in Sachen Hexenprozesse häufig vor, und man kann daraus folgern, daß sich über die Anzahl der Verfolgten in dieser Zeit kaum etwas Genaues sagen lässt. Es können gut zahlreiche weitere Frauen, deren Namen und Prozessakten uns nicht überliefert sind, als Hexen oder Zauberer verfolgt, entehrt, gefoltert worden und gestorben sein. [7]

 

Nach 1620 wird erwähnt, daß die Schwiegermutter von Eberhard Burckhardt wegen „Trüdtnerey“ seit Jahren in Haft sitzt und vom ehemaligen Kastner Linnrad Dötschel für sie und zwei andere Frauen, sowie für Ulrich Linchk aus Sigritzberg (?) 106 fl. und 29 Pfennige Haftgeld gezahlt wurden. Alle vier waren offenbar mit der bereits erwähnten Laurin vor vier Jahren verhaftet worden.

 

In der Stadt Waischenfeld gab es also in den Jahren 1618 – 1620 eine intensive Suche nach Hexen, zahlreiche Anklagen und Verhaftungen, bei denen mit Folterungen Geständnisse zu erpressen versucht wurde. Zumindest zwei Frauen starben sogleich nach den Foltern, von den anderen und von dem verdächtigten Mann wissen wir nichts weiter. Geschürt wurden die Verdächtigungen durch die strengen Verhörpraktiken und die Denunziationen der Amtsleute (Kastner), die aus Bamberg angeordnet wurden.

 

 

Pottenstein

 

Der Vogt von Pottenstein ließ die Wahrsagerin Margret, genannt die Arnoldin am 2. Juni 1627 verhaften. Sie soll Kräuter zur Heilung von Vieh gebraucht haben, so steht es in den Malefizprotokollen. Damit war sie, besonders wenn die Heilung nicht gelingen wollte, als Trutt oder Hexe verdächtigt. Oftmals wurde eine Heilerin, wenn trotz Bezahlung der Erfolg ausblieb, von dem verärgerten Auftraggeber als Hexe angezeigt. Weder die Kirche, noch die ländlichen Dorfgemeinschaft hatte an sich etwas gegen Heilung mit Kräutern einzuwenden, war dies auf dem Lande, wo es keine teuren Ärzte gab, oftmals doch die einzige Hilfe. Aber in Zeiten der Hetze von den Kanzeln herab [8], wurde schnell ein gewohntes Tun zu schändlicher Hexerei und die verwendeten Sprüche, auch wenn sie mit der Anrufung der Heiligen Dreifaltigkeit endeten, als Teufelswerk verdammt. Die Arnoldin mußte Urfehde schwören, d. h., sie mußte schwören, sich nicht an ihren Anklägern zu rächen und nichts von dem, was ihr in der Haft widerfahren war, zu erzählen und dann wurde sie am 19. Juni 1627 des Landes verwiesen.

 

 

Oberleinleiter

 

1629 klagte Weigandt Plöser die alte Schloßbeurin aus Oberleinleiter, das damals zu Ebermannstadt gehörte, als Hexe an. Ihr Ehemann war Hans Neubich. Die Commission entschied „nach Prüfung von Klage und Inquisition“, dass sie zu verhaften sei, was für den 10. Oktober bestätigt wurde. Der Ehemann bezahlte die Unkosten, die durch Haft und Folter angefallen waren und bat um ihre Freilassung gegen Urfehde. Beteiligt an diesem Verfahren wegen Zauberei und Segen sprechen waren die Bamberger Juristen Vasold Schwartzcontz, Herrenberg, die wir bereits als sehr streng kennengelernt haben. Was weiter mit dieser Frau geschah, wissen wir nicht. [9].

 

Als Hexe hingerichtet wurde in Bamberg am 5. Juli 1629 die in Gößweinstein geborene Rosina Trieblin zusammen mit der Witwe Veronica Konradin. [10]

 

 

Forchheim

 

Aus Forchheim erfahren wir von zwei Frauen, die 1629 und 1630 als Hexen verhaftet wurden. Die eine war die Katharina Hoffmeisterin, von der es in einem Schreiben heißt, daß sie aus der Haft ausgerissen sei und noch nicht wieder gefangen werden konnte. [11]

 

Mehr erfahren wir über das Schicksal der Ursula Hoffmann, eine betagte Witwe von 60 Jahren, die allein auf üble Nachrede und auf Verdacht hin, festgelegt und streng verhört und gefoltert wurde.

 

Folgendes schreibt der Zentrichter Hans Gerhard aus Forchheim in einem 5 Seiten langen Brief an die Richter und den Bischof nach Bamberg: Er sei auf offener Straße der Witwe des Thomas Hofmann, „ein alt verlebt und betagt Weib“ begegnet, die bei sich mehrere „alt und neu Häfelein“ (Häflein, von Hafen, also Gefäße) aus Ton gehabt und sie aus der Stadt heraus getragen habe, was ihm verdächtig vorgekommen sei. Er habe, da er selber keine Zeit gehabt, zwei Mädchen beauftragt, ihr zu folgen und sie zu beobachten. Diese hätten berichtet, daß sie die Hoffmännin gesehen hätten, wie sie mit den Häfelein Wasser aus einem Graben geschöpft habe und danach in einen Obstgarten gegangen wäre. Dort habe sie die Häfelein unter die blühenden Obstbäume gestellt, sei murmelnd hin und her gegangen und habe dabei auch Blüten abgezupft. Anderntags hätten sie zusammen mit einem Gesellen des Baders die Töpfe mit Lehm und Wasser gefüllt unter den Bäumen stehend vorgefunden und der Geselle habe die Töpfe, da es Teufelswerk sei, zerbrochen.

 

Der Zentrichter sei der Sache nachgegangen, habe alles untersucht, die Beobachter und die Hofmännin befragt und die Scherben als Beweismaterial sichergestellt. Die alte Frau habe ausgesagt, sie habe sich nichts böses dabei gedacht, als sie mit ihrem Vorhaben gegen den „Honigtau“ vorgehen wollte. Honigtau ist ein süßer, klebriger Saft, der von den Pflanzen bei Pilz- oder Schädlingsbefall abgesondert wird. Sie beteuerte, nichts böses getan zu haben. Die Häfelein mit Wasser gefüllt hätten während der Blüte unter den Baum gestellt, „den Honigtau auf sich ziehen“ sollen.

 

Diesem Bericht vom 4. Mai 1630 fügte der Zehntrichter aus Forchheim an, die Leute sagten, die Hoffmännin habe mit ihrem Tun der Baumblüte schaden wollen. Sie sei in Stadt und Umgebung verschrien.

 

Auf diese sehr wagen Verdächtigungen hin, kam aus Bamberg die Anordnung, datiert vom 15. Mai 1630, die Hoffmännin, genannt die Kaiserin, festzunehmen und sie unter der Folter weiterhin zu befragen. Daraufhin wurde sie noch am gleichen Tage verhaftet.

Die Ursula Hoffmännin, genannt die Kaiserin hat dann in einem peinlichen Verhör ein Geständnis gemacht, das aber nicht ordnungsgemäß unterzeichnet auf uns gekommen ist. Die Foltern müssen für die Seniorin - 60 Jahre waren damals ein betagtes Alter - sehr schlimm gewesen sein, denn in dem kurzen Geständnis erzählt sie lauter Machenschaften, die sie mit dem Teufel begangen haben will. Solch unglaubwürdige Taten werden in ungezählten anderen Hexenprotokollen des Bamberger Hexengerichts aufgezeichnet und führten unweigerlich zur Verbrennung als Hexe. Das Bekenntnis der „Kaiserin“ vom 27. Mai 1630 hat mit den vom Forchheimer Zehntrichter gemeldeten Beobachtungen gar nichts mehr zu tun. Sie werden nicht einmal erwähnt.

 

Die Ursula Hoffmännin ,genannt die Kayserin hat peinlich bekannt, dass vor 14 Jahren als sie noch ziemlich jung gewesen zu nächtlicher Zeit ein Mann zu ihr gekommen sei, sie habe mit ihm auf sein Begehren hin die Unzucht vollbracht. Danach habe er sich gleich in eine hässliche Gestalt mit Geißfüßen verwandelt, von ihr begehrt, sein zu sein, aber da sie es nicht tun wollte und er ihr drohte, den Hals umzudrehen, habe sie schließlich eingewilligt. Darauf habe sie Gott und alle Heiligen verleugnen müssen und er habe sie auch getauft und Els genannt. Er habe sie auch fortgeführt, „allda viel Personen gewesen, lustig und guter Ding gewesen.“

Verbotene Dinge habe sie nicht getan und keinen Schaden verursacht.

Er habe ihr auch gesagt, sie werde gefangen, aber er würde ihr helfen. ... Sie habe sehr geweint, man habe auch bei ihrer Besichtigung ein Teufelszeichen an ihr gefunden.

Es folgt die übliche Formal: dies sei die lautere Wahrheit und darauf wolle sie leben und sterben.

Was weiter mit ihr geschah, war nicht zu klären.

 

In zahlreichen Geständnissen erzählten die Gefolterten von einem Bund mit dem Teufel, von Unzucht mit ihrem Buhlen, der gefordert hatte, dass sie Gott und den Heiligen abschwörten. Zumeist wird danach aufgezeichnet, wo die Angeklagte sich mit ihrem Teufelsbuhlen getroffen habe, dass sie dorthin mithilfe einer Teufelssalbe auf dem Besen geritten sei und dass dort noch viele andere anwesend gewesen seien, die mit ihnen gezecht, gespeist und getanzt hätten. So ein Hexentanzplatz soll auch die Ehrenbürg und der Staffelberg gewesen sein. Vom Walberla wird eine ähnliche Sage erzählt.

 

Nach der Teufelsbuhlschaft, der Teufelstaufe und dem Auffliegen wurden in den meisten Geständnissen die Untaten aufgezählt, die die Angeschuldigten mithilfe einer vom Teufel erhaltenen Salbe oder ähnlichen Dinge ausgeführt haben sollen. Gestanden wurden vor allem das Anzaubern vom Hexenschuß, von allerlei anderen Krankheiten beim Menschen und beim Vieh, sowie das Töten von Säuglingen, das Verderben der Ernte durch Unwetter oder Zauberei. Da alle diese dem üblichen Fragenkatalog folgenden Geständnisse in dieser Aussage fehlen und das Geständnis nicht in der üblichen Form beendet ist, scheint die alte Frau in der Haft nach der Folter unschuldig verstorben zu sein.

 

 

Zusammenfassung

 

Aus 7 Orten der inneren Fränkischen Schweiz (Bayreuth wurde vernachlässigt), sind uns insgesamt mindestens 18 Opfer der Hexenverfolgung überliefert.
 

Aus Gräfenberg 1576-1612 drei,

aus Staffelstein 1613-1617 drei,

aus Waischenfeld 1618-1620 acht, 1619 „mehrer“

aus Pottenstein 1627 eine,

aus Oberleinleiter eine

aus Gößweinstein eine,

aus Forchheim zwei.

Insgesamt waren es 18 namentlich genannte und „underschiedliche Personen“.

Von ihnen sind 2 Hinrichtungen bekannt,

mindestens 3 Angeklagte verstorben,

drei wurden vertrieben,

von 10 Beschuldigten ist das weitere Schicksal unbekannt.

 

Ein einziger Mann war unter den Angeklagten, der aber frei gelassen wurde.

 

 

 


Quellen dieser Seite:

[1]    Bundesarchiv Frankfurt, Außenstelle (chronologisch) Filme: 790, 641, 2860, 2162, 9062, 2612.

[2]    StAA Nbg. Rst. Nbg. L PflA Briefbücher 276 )

[3]    Heinrich Karl, Staffelsteiner Chronik, 1805, S. 111, Recessbuch 29, fol 118 und 30, fol. 122.

[4]    Malefizprotokollbuch 1618, 1619, Auszüge S. 58, 62, 40.

[5]    Auszüge S. 60, 73.

[6]    Auszüge S. 226.

[7]    Auszüge S. 82.

[8]    a. a. O. 90 f, S. 115, Predigt des Bamberger Weihbischof Förner.

[9]    a. a. O=. S. 97.

[10]  Looshorn, Bd. 6, S.63

[11]  StABibl. Bamberg,  R.B.Msc.148, 567, 566