Fürstbistum Bamberg: Stadt Bamberg

Während der Gegenreformation und im Dreißig jährigen Krieg, in den Regierungszeiten (1591-1633) der Fürstbischöfe Neythard von Thüngen, Johann Philipp von Gebsattel, Johann Gottfried von Aschhausen und Johann Georg II. Fuchs von Dornheim erreichte die Hexenvernichtung in Bamberg einen grausamen Höhepunkt. In Massen, zum Teil ungezählt und ungenannt, wurden Frauen und hier auch bis zu 25 % Männer dem Feuer übergeben wegen Hexerei und Zauberei oder einfach weil sie den Fürstbischöfen im Wege standen. Weit über 300 namentlich bekannte und mindestens 100 weitere Opfer sind zu beklagen, die in einem eigens erbauten Hexenhaus eingekerkert wurden und von einem eigens angestellten Scharfrichter und drei Hexenkommissaren gefoltert und hingerichtet wurden

 

In der Staatsbibliothek Bamberg liegen zahlreiche Originalquellen: „Verhörprotokolle, Testamente, Geständnisse, Urteile, Gnadenzettel, Brennholzrechnungen, Speisezettel, Briefe und Anklageschriften. Diese Papiere wurden um 1830/40 vom Bamberger Landgericht bei einer Entrümpelungsaktion auf dem Schrannenplatz als Anschürpapier versteigert. Ein Seifensieder und Spezereiwarenhändler namens Beyer erstand das Altpapier, um es zum einwickeln seiner Ware zu verwenden. Ein Kunde, der historisch interessierte Adam Messerschmitt, stellte kurze Zeit später fest, dass die Nägel, die er gerade gekauft hatte, in einer Tüte aus alten Hexenakten verpackt waren Er kaufte Beyer das gesamte noch vorhandene Material ab. Seine Erben vermachten später alles der Staatsbibliothek Bamberg, wo sich noch heute der überwiegende Teil der Prozessunterlagen befindet.“ [1]

 

In Bamberg nahm das Quälen und Morden der Truden und der Truttner unbeschreibliche Ausmaße an. Mehrfach werden über 900 Fälle von Angeklagten bezeugt, die sich gegenseitig in großer Folter bezichtigten. Das Brennen begann unter dem Jesuitenfreund und Todfeind der Ketzer, dem Weihbischof Friedrich Förner (1625 - 1630). Er hetzte von der Kanzel gegen die Hexenbuhlen und die Satansbrut. Ein Teil seiner zahlreich gedruckten Hexenpredigten wurde endlich aus dem Lateinischen übersetzt.

 

Rechtlos und maßlos gingen die Richter und Scharfrichter gegen politisch Unliebsame, gegen Ratsherren der Stadtverwaltung vor, die auch als Ketzer und Truden bezeichnet wurden.

Die Verbrechen, die gestanden werden mußten, waren auch geeignet, die Bevölkerung in Kriegs- und Notzeiten gegen Sündenböcke aufzuwiegeln. Ebenso maßlos war auch die Bereicherung der Verfolger, der Bischöfe und Herren. Es werden 500.000 Gulden genannt, eine ungeheuere Summe, die niemals nachgeprüft werden kann. Herrliche Bauten zeugen heute noch vom Reichtum der Bamberger Fürstbischöfe.

 

 

Aus der Chronik der Maria Anna Junius

 

„In diesem Jahr hat man zu Zeil (Hauptrichtplatz bei Bamberg) auf ein neues angefangen Truden (Hexen) zu brennen, denn sie haben bekennt, daß sie das vorige Jahr alles erfrört (erfroren) haben, deßwegen unser Fürst gar erzürnt gewesen. … Unterdessen hat er allhier ein Haus (!) bauen lassen, ... welches man das Trudenhaus heißt. Als nun solches ausgebaut gewesen, hat man allhie ... die Kanzlerin, ihre Tochter, auch zwei Bürgermeisterweiber (darunter die eigene Mutter) zum Ersten im Trudenhaus geführt, nach diesen sind die allerstattlichsten und fürnehmsten Leut ... geführt worden, endlich ... verbrennt worden ...” schrieb die Dominikanerin Maria Anna Junius in ihrer Chronik.
 

Ein Jahr darauf wurde ihr Vater, der Bürgermeister Johannes Junius, als “Hexer” verbrannt.

 

 

Gegen die “in Ungehorsam und Irrtum beharren”

 

“Und nachdem sich auch ... noch etliche aus unserem und oben versammelten Domkapitel Untertanen wider unsere gänzliche... väterliche Vermahnungen zu dem alten catholischen selig machenden Apostolischen Glauben bis dato nicht eingestellt, sondern zu ihrem eigenen Verderben in Ungehorsam und Irrtum verharren, so uns ganz schmerzlich zu Herzen geht. So wollen wir denselben ... für ihr eigenes Heil und ewige Wohlfahrt ... befehlen, daß sie sich bis auf den andern Sonntag nach Ostern, Misericordias Domini genannt, mittels sowohl zu der Catholischen Religion und Glauben als auch zu der Beichte und heiligen Communion jeder in seiner Pfarrei unfehlbar und gehorsam einzustellen hat. Wie wir dann hiermit allen unseren Pflegern, Amtsleuten, Castnern, Vögten, Schuldheißen, Bürgermeistern und Richtern gnädig befehlen und ernst auferlegen, daß sie von Stund an nach Empfang unseres Mandates neben unsern Ortsvorstehern, die in ihren Ämtern noch solche Untertanen haben so sich zu der katholischen Religion nicht eingestellt, für sich fordern, daß dieselben gemeldet werden sollen ... sofern sie noch nicht gebeichtet haben ... daß wir dieselben für unsere gehorsamen Untertan nicht erkennen, viel weniger in unserem Stift länger dulden und leiden wollen ... Hierauf ergeht unser ernstlicher Befehl ... daß diejenigen, so diesem unserem Wohl meinenden Mandat weder mit Beichte und Kommunion gehorsam sind 10 fl. unnachlässiger Straf unfehlbar übersenden. ... So aber jemand diesem Mandat nicht folgt soll er 10 fl. zahlen oder mit Gefängnis bestraft werden ... Und damit sich niemand der Unwissenheit entschuldigt, soll dieses Mandat in der Zeit zwischen jetzt und Ostern dreimal verkündet werden ...

Gegeben zu Bamberg am Freitag, den 6. März 1615.” [2]

 

 

Das Schicksal der Familie des Kanzlers Haan

 

Alle Angehörigen dieser Familie wurden in Hexenprozessen in Bamberg hingerichtet.

Die Prozesse begannen mit Katharina Haan am 28.12.1627, der Ehefrau des Kanzlers, die am 24. 01. 1628 verbrannt wurde.

28. 12. 1627 erstes Verhör ohne Tortur, sie leugnete alles, sie sei “recht frisch und schnatterhaft mit Reden, so als sei sie zornig“ (laut Bericht des Protokollanten).

Zweites Verhör, sie leugnete jede Beteiligung an Hexerei. Drei Personen sagten in ihrer Anwesenheit gegen sie aus, sie habe eine Taufe auf ihrem Dachboden durchgeführt.

Sie wurde gefoltert (Daumenschrauben, Beinschrauben, 1 1/4 Stunde auf dem Bock sitzen). Sie gestand: Teufelsbuhlschaft vor 25 Jahren.

Am 03.01.1628 widerrief die Kanzlerehefrau alle ihre Aussagen, die sie in der Folter gemacht hatte, „sie wisse alles aus den Verhören ihrer Mutter”.

05. 01. 1628. Ihr wurden die Haare geschoren, und ein Hexenzeichen wird gefunden. Sie gesteht die Taufe ein, bei der auch drei Bürgermeister mit Namen Dietmayer, Junius und Neudecker anwesend gewesen wären. (Alle drei Bürgermeister der Stadt Bamberg, die eine eigene Verwaltung hatte, wurden hingerichtet.) Sie gesteht weiterhin Hexentanz und Zubereitung von Schmieren.

07. 01. 1628 Sie gestandt Schadenszauber „mit der Schmiere“ getan zu haben. Damit war die Verurteilung und Hinrichtung möglich, die sie inzwischen wohl erhoffte.

 

16. 01. 1628 Hinrichtung der Kanzlerehefrau. Ihr wurde Hostienschändung, Teufelsbuhlschaft und Schmieren mit der Teufelssalbe angelastet.

 

24.01.1628 wurden Mutter und Tochter hingerichtet.

 

Auch die Tochter Katharina Röhm wurde gefoltert, gestand und wurde verurteilt.

 

Gegen den Kanzler, der zum Reichskammergericht nach Speyer gefahren war, um sich zu beschweren, wurde bei seiner Rückkunft “streng rechtmäßig” vorgegangen. Er wurde gefangen gesetzt. Um ein Geständnis von ihm zu erhalten, wurde er zunächst nicht gefoltert, sondern seelisch unter Druck gesetzt, indem man ihm eröffnete, sein eigener Sohn habe ihn beschuldigt.

 

Nach dem Geständnis, das er mehrfach frei wiederholte, wurde er gefoltert und zuletzt mit dem Schwert hingerichtet. Mit den Frauen dieser Familie wurde sehr viel grausamer umgegangen. Sie waren praktisch rechtlos und konnten sich nicht wie der Herr Kanzler auf die Carolina berufen.

 

Der Kanzler sollte zweifellos beseitigt werden, da er “Landesverrat” begangen hatte, indem er sich nach Speyer gewandt hatte. Seine Familie, im Bewusstsein, nichts Böses getan zu haben, blieb zu Hause. Ob er oder seine Angehörigen zu irgendeiner Zeit Glaubensabtrünnige waren, kann vermutet werden. [3]

 

 

Das Bekenntnis des Dr. Georg Haan, 1628

 

“Doktor Georgen Haan gewesenen Canzler zu Bamberg, in der Güte und ohn einige Tortur der Hexerei halben getane Confession, welcher am 20. Mai 1628 mit sein Sohn Doktor und fürstl ... eingefangen worden.”

Bekenntnis, das der gewesene Kanzler Georg Haan, der am 20. Mai 1628 mit seinem Sohn zusammen gefangen und der Hexerei wegen festgesetzt wurde, ablegte. Er habe gestanden, ohne alle Tortur, 1613 auf einer Reise mit dem Domdechanten und Doktor Preßler zusammen auf einem Gerichtstag gewesen zu sein. Als sie in ihrem Quartier am Fester gestanden hätten, sei eine Jungfrau, die österreichisch gekleidet war, vorbeigekommen. Sie habe eine “Nachtvetterin” (?) dabeigehabt. Er habe scherzweis zu Dr. Preßler gesagt, “da sollt einem ein halbdutzend Thaler nicht reuen.” Das habe die österreichische Jungfrau gehört und habe zu ihm heraufgewunken. Vier Tage später sei die Jungfrau mit ihrer “Nachtvetterin”, als er ganz alleine war, zu ihm gekommen, und habe ihn an das Wort “da sollten einem ein halbes Dutzend Thaler nicht reuen” erinnert. Sie habe sich ihm angeboten und sie seien in die Kammer gegangen und hätten sich dort miteinander fleischlich vermischt. Dann seien beide auf unerklärliche Weise verschwunden. Er habe gemeint, daß das nichts rechts sei. Nach drei Tagen habe die Nachtvetterin mit der Jungfrau abermals von ihm den Liebesakt gefordert, als er dies verweigert habe, habe sie sich in einen “Drachen mit schrecklichem Klappern” verwandelt und habe ihm gedroht, wenn er nicht Gott absagen und ihr zuschwören wolle, ihn zu töten. Aus Angst habe er dieses getan. Fünf Tage später sei er an einer Au bei der Donau mit dem Münzmeister in “Teufels namen getauft und Leonhard genannt worden”. Der Münzmeister sei sein Pate gewesen. Die anwesende Amme habe Hippia geheißen. Er habe ein greuliches gelb und blaues Zeichen am Körper erhalten.

 

Weitere Anklagen wegen angeblicher Übeltaten mit der heiligen Hostie wurden fallengelassen.

Die Hausfrau (Ehefrau) des Kanzlers und der Doktor seien bereits am 29. Dezember 1627 gefangengenommen worden. Dieses Bekenntnis ist einem zweiseitigen Schreiben beigefügt. Es ist ein Bericht, der sich aus der Hand eines Zeitgenossen im Archiv Bamberg befindet.

Darin heißt es, es seien in Bamberg von 1626 - 1631 in Zeil gefangen und teilweise hingerichtet worden: 214 Bamberger Personen und 22 auswärtige Personen. [4]

 

 

Bamberger Halsgerichtsordnung

 

“Von Zauberey genugsame Anzeigung

...so jemand sich erbeut, andere Menschen Zauberey zu lernen

oder jemand zu bezaubern drohet

und den bedrohten bald darauf dergleichen geschicht,

auch sonderlich Gemeinschaft und Gesellschaft

mit Zauberern oder Zauberin hat

der mit solchen verdächtigen Dingen, Geberden, Worten und Weisen umgeht,

die Zauberey uff sich tragen

und dieselben Personen desselben sonst auch berüchtigt (sind).

Das gibt ein redlich Anzeigung zu Zauberey

und genugsam Ursach zu peinlicher Frage...”

“...Das ohn redliche Anzeigung niemand peinlich soll befragt werden... außer bei Zaubereyverdacht.” [5]

 

Die Juristen und Scharfrichter folgten in Bamberg bei ihrem Vorgehen dem Wortlaut der Bamberger Halsgerichtsordnung, die vorsah, dass bereits bei Zaubereiverdacht ohne “Redliche Anzeigung” gefoltert werden konnte.

 

Den Angeklagten wurden fast immer Beschuldigungen (Besagungen) anderer Gefangener vorgehalten, die genügend Grund zu erneutem Foltern gaben. Mit diesem “Rechtsinstrument” konnte der Bamberger Bischof sich auch aller unliebsamen politischen Gegner entledigen.

Selbst dem Kaiser war dieses Treiben zu toll, er griff ein und er verbot u. a. die Einziehung der Vermögen der Hingerichteten.

 

 

Petition an Kaiser Ferdinand II

 

“Es sei weltbekannt und werde wohl aus dem, zu Regensburg überreichten, Verzeichniss aller Eingefangenen Bericht darüber erstattet worden sein, wie blutgierig, unchristlich und unbarmherzig die fürstlich Bambergischen Hexen-Commissäre in so kurzer Zeit eine so grosse Menge von sechshundert Personen, vornehme und geringe, junge und alte, mit Schwert und Feuer, unter Einziehung ihres Vermögens, ohne ordentliche Rechtsprechung, in Folge eines verwirrten Processes hätten hinrichten lassen.

Die hochbedrängten armen Leute, welche gegenwärtig den kaiserlichen Schutz anriefen, seien theilweise ein, zwei und drei Jahre an den genannten Orten, mit harten, schweren Banden und Ketten, unschuldig eingeschlossen, des Sonnen-Lichtes beraubt und, abgesehen von Hunger und Durst, harrten sie, nach Erduldung verschiedenartiger Folterqualen, im grössten Elend geduldig und standhaft aus, um ihre Unschuld zu beweisen.

Bis zur Stunde müssten sie - Gott möge sich darüber erbarmen! - ohne allen menschlichen Trost, oder Hoffnung auf Erlösung armselig leben. Deshalb seien sie genöthigt, dem Kaiser, als dem Vater aller Armen und dem Oberhaupt der Christenheit, ihre höchste Beschwerde, Angst und Nothlage vorzutragen, welcher in seiner Gerechtigkeit sie nicht trostlos lassen werde. Um der Bande Jesu Christi willen flehten sie die kaiserliche Majestät an, dass von derselben den bezeichneten Hexen-Commissären bei strenger Strafe befohlen werde, die wegen angeblicher Hexerei Gefangenen, die meistentheils wohlvermögend, unter Bürgschaftsleistung mit Hab und Gut, aus solch ungeheuerlichem, abscheulichem Gefängniss und solcher, durch Würmer und Ungeziefer drohenden Todesgefahr zu entlassen und ihnen zu gestatten, dass ein Rechtsanwalt vor einer unparteiischen Commission ihre Unschuld ans Licht bringe.

Für den Fall, dass in Folge rechter Untersuchung ihres Handels und Wandels, sowohl vor, als nach ihrer schweren Gefangenschaft, etwas Erhebliches wider sie mit Wahrheit erwiesen werden sollte, verpflichteten sie sich, wie es billig sei, sich vor Gericht zu stellen. Durch Gewährung dieser Bitte erweise der Kaiser die Gerechtigkeit, wie der Liebe Gottes und des Nächsten einen grossen Dienst. Die armen Gefangenen aber würden ihre Dankbarkeit durch inbrünstiges Gebet für seine zeitliche nnd ewige Wohlfahrt erzeigen.” [6]

 

 

Brief aus den Gefängnis

 

Angesehene Personen wie der Bürgermeister Junius wurden eingekerkert, gefoltert und nach ihrem Lügengeständnis verbrannt. Ein mehrseitiger Brief aus dem Gefängnis an seine Tochter Veronica ist auf uns gekommen, in dem Joh. Junius seine Marter, die Beschuldigungen und seine Aussagen darstellt:

 

“Zu viel hundert tausend guter nacht hertzliebe dochter Veronica. Unschuldig bin ich in das gefengnus kommen, unschuldig bin ich gemarttert worden, unschuldig muß ich sterben. Denn wer in das haus (Hexenhaus) kompt, der muß ein Drudner (Hexer) werden oder wird so lange gemarttert, biß das er etwas auß seinem Kopff erdachte weiß, und sich erst, daß got erbarme, uf etwas bedencke.

Wil dir erzehlen, wie es mir ergangen ist. Alß ich das erste mahl bin uf die Frag gestemt worden, war Doctor Braun, Doctor Kötzendörffer und die zween frembde Doctor da..., da fragt mich Doctor Braun zu abtswert: schwager, wie kompt ir daher. Ich antwortt: durch die valsheit, unglück. Hört, Ir, sagt er, Ir seyt ein Drutner, wolt ir es gutwillig gestehen, wo nit, so wird man euch Zeug (Zeugen) herstellen und den Hencker an die seyten. Ich sagt; bin ich kein Drutner, ich hab ein reines gewissen in der sach, wan gleich taussent Zeug weren, so besorg ich mich gar nicht, doch wil ich gern die Zeug hören.

Nun wurdt mir des Cantzlers Sohn (Dr. Haan) vorgestelt, so fragt ich Ihn, Her Doctor, waß wißet Ir von mir, Ich hab die Zeit meines lebens weder in gueten noch bössen nie noch (mit Euch?) zu thun gehabt; so gab er mir die Antwort, Herr Collega, wegen des landtgerichts. Ich bit euch umb der Zeugen. In der hoffhaltung hab ich euch gesehen. Ja wie aber? Er wißt nicht. So bat ich die herrn Commissarios, man soll ihn beeydigen und recht examinieren. Sagt Doctor Braun, man werd es nicht mach, wie Ihr es haben wolt, es ist genug, daß er euch gesehen hat.

Gehet hin herr Doctor. Ich sagt, so, herr, was ist das für ein Zeug? Wann es also gehet, so seyt ir so wenig sicher, alß ich oder sonsten ein ander ehrlicher man. Da war kein gehör. Danach kommt der Cantzler, sagt wie sein sohn; hette mich auch gesehen, hat mir aber nicht uf die Füß gesehen, waß ich war. Darnach die hoppfen Elß (eine angeklagte Taglöhnerin). Sie hette mich in Haupts mohr (Hauptsmorwald) dantzen seh. Ich fragt noch, wie sie sah. Sie sagt sie wüßte es nicht. Ich bat die Herrn um gottswillen, sie hörten, daß es lauter falsche Zeug weren, man sollte sie doch beeydig vnd sicher examiniren, es hat aber nicht sein wollen, sondern gesagt, ich sollte es guttwillig bekennen oder der hencker sollte mich wohl zwing.

Ich gab zur antwort: ich hab got niemal verleugnet, so wollt ich es auch nicht thun, gott soll mich auch gnedig dafür behueten. Ich wollt eher darueber außstehen, was ich sole. Und da kam leider, Gott erbarm es in höchstem himmel der hencker und hat mir den Daumenstock angelegt, bede hende zusamen gebunden, daß das blut zu den negeln heraußgangen und allenthalben daß ich die hendt in 4 wochen nicht brauch koennen, wie du da auß dem schreiben seh kannst.” [7]
 

 

Geistliche als Hexer
 

In den Prozessen gegen Hexen und Hexer im Hochstift Bamberg war es üblich, daß sechs Besagungen, d.h. Namensnennungen durch Angeklagte in der Folter, zur Verhaftung des Genannten führten. Es wurden auch Geistliche benannt, so der Kaplan Michael Kötzer zu St. Martin und Georg Gredel. Dieser wurde als erste Geistlicher in einem Verhör der gemarterten Elena Ellin, der Mohrhauptin aus Kronach, benannt. Sie sagte am 22. Juni 1627 aus, den “praezeptor Georg Gretl” bei den Hexentänzen gesehen zu haben. Es folgen zahlreiche Beschuldigungen dieser beiden Geistlichen, wie auch weiterer durch die Angeklagten in der Folter.
 

Als der Franziskanerpater Janiparus Birckel, der vom Bamberger Fürstbischof hoch geschätzt wurde, von fünf Hexen besagt worden war, erreichte man durch die Folter, daß die sechste Denunziantin ihre Aussage zurückzog. Auch der Fürstbischof selber wurde besagt, was allerdings, wie bei dem Franziskanerpater, nicht zur Verhaftung führte.

 

“Es wurden einfach statt Belastungen entlastende Aussagen aus den angeblichen Hexen herausgefoltert, wenn es nicht opportun war, gegen eine Person gerichtlich vorzugehen”.

Mehrmals hatte der Fürstbischof in Erklärungen und Mandaten öffentlich vor falschen Aussagen und Beschuldigungen Schuldloser in der Folter gewarnt, womit er zweifellos verhindern wollte, daß noch mehr Geistliche oder auch er selber als Hexenmeister beschuldigt wurden.

Gegen zwei Geistliche, nämlich Georg Gredel und den Kaplan Michael Kötzer, wurden Verfahren eingeleitet. Sie wurden inhaftiert, ob sie auch gefoltert wurden, ist nicht bekannt. Diese Akten sind verschwunden. Der Geistliche Georg Gredel wurde degradiert und die von ihm getauften Kinder wurden nochmals getauft. Er selber wurde wohl eingekerkert.

Michael Kötzer hat den Aussagen zufolge mehrfach von Frauen, so von der Barbara Roth “Unzucht begehrt”. Trotz der Belastungen wurde er “nur” eingekerkert und bald auf Einspruch des Würzburger Bischofs Franz von Hatzfeld ins Aegidienspital gebracht, wo er nach einem Jahr 1632 42jährig starb. Diese Fälle zeigen, wie nachsichtig in Bamberg mit Geistlichen als Hexer verfahren wurde. [8]

 

Mitten in der bis heute reich belebten Innenstadt sollen sich die Hexen getroffen haben. So jedenfalls lauteten die Aussagen in der Tortur. (Hexentanzplätze in der Stadt Bamberg, die in der Folter ermittelt und immer wieder neu bestätigt wurden.)

 

 

Barbara Schwarz, Gänswirtin aus Bamberg

 

Sie wurde auf die Verleumdung eines Nachbarn hin, mit dem sie im Streit lebte, 1627 als Hexe festgenommen und eingekerkert. Dann wurde sie nach Zeil (s. dort) gebracht und dort unter der Folter mehrfach peinlich verhört. Sie blieb aber dabei, sie sei unschuldig und verlangte immer wieder das kaiserliche Recht, nach dem sie nach der Marter freigelassen werden müsse, wenn sie nicht gestanden hatte.

Sie wurde weiterhin eingekerkert, verhört und gefoltert.
 

Daraufhin gelang ihr aus dem Gefängnis in Zeil die Flucht, und sie kam nach nächtelangen Märschen zum Reichstag nach Regensburg, wo sie sich mit einer Bittschrift dem Kaiser 1630 zu Füßen warf. Kaiser Ferdinand forderte die gerichtlichen Unterlagen an, vermahnte den Bischof von Bamberg und verfügte die Freilassung der Gänswirtin.

Diese kehrte zu ihrem Ehemann, der inzwischen eine andere Frau genommen hatte, nach Bamberg in die Wirtschaft zurück. Sie wurde dort nicht mehr aufgenommen. Was aus der tapferen Frau wurde, wissen wir nicht.

 

Nach dem Eingreifen des Reichshofrates und wohl nach dem Einmarsch der Schweden wurde die Hexenjagd im Bistum Bamberg eingestellt. Auch die mutige Gänswirtin hatte mit ihrer Standhaftigkeit zur Beendigung der Hexenverfolgung beigetragen.


 
 

Quellen dieser Seite:

[1]   So erzählt es Sabine Weigand im Nachwort ihres Romans, Seelen im Feuer, Historischer Roman, Krüger Verlag, Frankfurt, 2008, S. 515.

Seit Neuesten sind endlich diese Quellen gelesen und ausgewertet worden: Britta Gehm, Die  Hexenverfolgung im Hochstift Bamberg und das Eingreifen des Reichshofrates zu ihrer Beendigung, Olms Vlg., 2000 .

[2]   Mandat des Johann Gottfried Bischof zu Bamberg, 1615, aus dem Stadtarchiv Bamberg, Rep. T 3001 Rep. 3 1089.

[3]   Andrea Renczes, Wie löscht man eine Familie aus ?, Pfaffenweiler, 1990.

[4]   Staatsarchiv Bamberg B 68 II Nr. 1, nach einer handschriftlichen Kopie.

[5]   Bamberger Halsgerichtsordnung, 1588.

[6]   Bamberger Petition an Kaiser Ferdinand II. für die Freilassung aller Gefangenen, 1631, aus: Behringer, W., Hexen und Hexenprozesse.

[7]   Brief des Bürgermeisters Johannes Junius an seine Tochter aus dem Hexenhaus in Bamberg, wo er nach Folter festgesetzt war, 24. Juli 1628. Der Brief wurde einbehalten.

[8]   Schwillus, 1992,